Neues Gesetz in Bezug auf Werbeartikel
Ab dem 1. Juli 2012 verlangt die deutsche Finanzverwaltung von exportierenden Unternehmen als Belegnachweis die sogenannte „Gelangensbestätigung“, mit der Empfänger den Erhalt der Ware bestätigen müssen. Was bisher etwa mit Frachtpapieren möglich war, reicht den Behörden nun nicht mehr aus.
Dies kann weitreichende Folgen haben, wie die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee (IHK) kritisiert. […]
Bitte hier klicken zum weiterlesen.
Werbeartikel Newsletter Mai 2012 Werbeartikel aus Filz