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Neues Gesetz in Bezug auf Werbeartikel

Ab dem 1. Juli 2012 verlangt die deutsche Finanzverwaltung von exportierenden Unternehmen als Belegnachweis die sogenannte „Gelangensbestätigung“, mit der Empfänger den Erhalt der Ware bestätigen müssen. Was bisher etwa mit Frachtpapieren möglich war, reicht den Behörden nun nicht mehr aus.
Dies kann weitreichende Folgen haben, wie die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee (IHK) kritisiert. […]

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